Nach einem Autounfall keinen Alkohol trinken

Dass die Kombination aus”Alkohol” und “Autofahren” keine gute ist, wird hinlänglich bekannt sein. Jedoch sollte beachtet werden, dass auch der Alkoholkonsum nach einem Verkehrsunfall im Zweifelsfall das Portmonee belasten kann. Selbst, wenn man beim Zeitpunkt des Unfalls mit null Promille unterwegs gewesen ist. Denn wer nach einem noch nicht untersuchten Fall zur Flasche greift, spielt mit seinem Anspruch auf einen Versicherungsschutz.

Denn nach einem Verkehrsunfall wird zwangsläufig die Polizei erscheinen und die Beteiligten auf ihren Promillewert überprüfen. Hier ist nun nicht mehr nachzuvollziehen, ob der Alkohol vor oder nach dem Unfall konsumiert worden ist. Wenn die KFZ-Versicherung von diesen Umständen erfährt, ist es möglich, dass sie sich weigert, die durch den Unfall entstandenen Kosten zu übernehmen. Ein solcher Fall ereignete sich beispielsweise zuletzt in Berlin, wo ein Autofahrer angab, lediglich als Reaktion auf den Schock des Unfalls einen Schluck Alkohol zu sich genommen zu haben. Der Fall landete vor Gericht, wo dem Versicherer mit dem Verweis auf den Anspruch auf Leistungsfreiheit letztlich recht gegeben wurde. Der Versicherungsnehmer hatte also sämtliche Kosten des Prozesses zu tragen.

Es empfiehlt sich also für alle Autofahrer, gänzlich auf jeglichen Alkoholkonsum zu verzichten, da sonst zusätzliche Kosten drohen.

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